Die Finanzordnung basiert auf der Grundlage der Satzung des Kreisfeuerwehrverbandes Greiz e. V
- 1. Entsprechend § 6 der Satzung werden Mitgliedsbeiträge erhoben.
Die Höhe des Beitrages beträgt
3,50 € pro gemeldetem Mitglied lt. § 4 (1) a-c der Satzung.
15,50 € für Einzelpersonen des Feuerwehrwesen
4,50 € pro gemeldeter Person für Interessengemeinschaften des Feuerwehrwesens
2. Für Ehrenmitglieder lt. §4 (4) der Satzung wird kein Beitrag erhoben.
3. Der Beitrag ist bis zum 31.03. des laufenden Jahres auf das Konto des Verbandes bei der
BV: Sparkasse Gera-Greiz
IBAN: DE47 8305 0000 0000 0050 61
BIC: HELADEF1GER
zu zahlen.
Die Finanzordnung tritt mit Beschluss der Delegiertenversammlung am 18.03.2017 in Kraft und ersetzt die seit 11.04.2014 gültige Finanzordnung.